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Fragen und Antworten - FAQ

1. Wer sucht die Kinder aus?

Die Kinder werden uns von Mitarbeitern des Krankenhauses, den Verantwortlichen des Wohnviertels, den Bürgermeister oder von Mitarbeitern der Kirche empfohlen.
Wir prüfen danach, ob unsere Bedingungen für eine Förderung erfüllt sind.

  

2. Welche Kinder werden gefördert?

- Vorrang haben Waisenkinder.

- Mehrere Kinder bei Alleinerziehenden mit einem Einkommen von weniger als 250.000
  FMG (entspricht 20 Euro) im Monat.

- Alleinerziehend mit einem Kind und weniger als 200.000 FMG (entspricht 16 Euro) im
  Monat Einkommen.

Zu berücksichtigen ist:
1.die Wohnsituation.
2.eine hohe Kinderzahl
3.allein erziehende Elternteile
4.kein verlässliches und regelmäßiges Einkommen
5.sichtbare Mangelerscheinungen in Bezug auf Ernährung, Hygiene und Gesundheit
6.isolierte Lebenssituation
7.schlechte Wohnverhältnisse
8.die Kinder gehen nicht zur Schule
9.die Familie erhält keine anderen Hilfen.



3. Was kostet eine Patenschaft?

180 Euro einmalig pro Jahr. plus 50 Euro Mitgliedschaft.
Dieser Betrag wird auf das deutsche Spendenkonto eingezahlt, erst damit ist die Vereinbarung gültig.



4. Was wird von diesem Geld bezahlt?

Für die Kinder kommen Spendengelder aus Deutschland.
Den Kindern wird nach Abzug der Verwaltungskosten und einer Reserve folgendes bezahlt:
- Schulgeld
- Materialien für die Schule
- Zum Geburtstag erhalten sie 2 Kilo Reis, ebenso zu Weihnachten und zum
  Nationalfeiertag und zur Einschulung.
- kommen Zuwendung aus Deutschland in Form von Paketen, werden diese vom Verein
  der Familie übergeben.
- Für die Kinder wird eine Reserve für Arztkosten angelegt.
- Im Bedarfsfall ist die Kontaktperson des Vereins zu informieren.
Ausserdem werden davon Kontaktpersonen vor Ort abgegolten, Fahrten ins Dorf und andere Kosten für Verwaltung und Organisation bezahlt.(z.B. Fotos, Internetverbindung, Telefonkosten, Papier, Gebühren, Miete für Büro, Transfergebühren der Bank usw.)


 
Kalkulation der Spenden:
=========================

180 Euro
./. 17,50 Transfergebühr
=162,50 Euro
- 12,50 Euro verbleibt im Verein Deutschland für Kontoführungsgebühr

Transfer aus Deutschland: 150 Euro 1.725.000 FMG

Besuch einer staatlichen Schule:
(Förderungskonzept angelegt auf drei Jahre basierend )


Jedes Jahr kommen zur Auszahlung:
----------------------------------------------------
Schulgeld für alle fünf Jahre der Primaire Einmal im Jahr
50.000 FMG

Ausstattung zum Schuleintritt Erste Hefte, Uniform und einen Satz neuer Kleidung mit Schuhen und Schulmappe
= 350.000 FMG

Schulmaterial
Als monatliche Zahlungen werden der Familie 50.000 FMG ausgehändigt
12 x 50.000 FMG = 600.000 FMG

Rücklagen für Notfallsituationen im Verein verbleibend,
insbesondere für evtl. Arztkosten
= 245.000 FMG

Verwaltungskosten des Vereins
= 400.000 FMG

Zuwendungen für Feiertage:
80.000 FMG



5. Warum kann es auch zum Besuch der Privatschule kommen?

Wir haben Kinder, die bereits in eine Schule gehen, aber diese Schule abbrechen müssten, ohne Förderung.

Bis zur 9. Klasse ist der Besuch einer privaten Schule der beste Start für eine Berufsausbildung. Daher soll bis zur 9. Klasse eine Privatschule den Vorrang haben, soweit es möglich ist.

Beispiel: Mit dem Abschlusszeugnis der 9. Klasse einer staatlichen Schule hat das
             Kind keine Chance auf einen Ausbildungsplatz. Mit dem Abschlusszeugnis
             einer privaten Schule aber sehr wohl, sogar sehr gute Chancen.



6. Warum werden Verwaltungskosten abgesetzt?

Eigentlich liegt das auf der Hand.
Wir wollen den Aufwand gering halten, haben aber Unkosten.
Diese Familien wohnen meist ausserhalb oder am Stadtrand, so daß bei Besuchen Fahrkosten entstehen. Wir haben hier den Aufwand für 4 Besuche je Kind pro Jahr gerechnet.
Dazu kommen die Banktransfergebühren und die Kosten für ein Büro, usw.



7.   Welche Verpflichtung haben die Eltern, um die Förderung zu bekommen?

- Der Kontakt zum Verein wird über die Kontaktperson aufrecht erhalten.
- Jede weitere Zuwendung wird schriftlich beantragt.
- Die Eltern haben eine Kopie der Zeugnisse vorzulegen und für den regelmässigen
  Schulbesuch zu sorgen.
- Halbjährlich wird eine Berichterstattung der Kontaktperson gegeben, über die
  Entwicklung des Kindes, Schwierigkeiten, Probleme und Erfolge.
- Der Einladung der Kontaktperson zu einem Gespräch ist Folge zu leisten.
- Erfolgt von den Familien keine Mitarbeit, wird die Zuwendung in voller Höhe gestrichen.



8. Kann ich dem Kind Pakete schicken oder es besuchen?

Packete und andere Zuwendungen laufen grundsätzlich über den Verein.
Bitte nehmen Sie vorher mit uns Kontakt auf,denn viele Dinge kann man hier günstiger kaufen. Das spart Frachtkosten und ist ausserdem gut für die Wirtschaft vor Ort.

Besuche des Paten sind erlaubt, erfolgen aber nach vorheriger Ankündigung und in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes bzw. der Kontaktperson des Vereins.

Direkter Kontakt zwschen dem Paten und dem Patenkind sind ab dem 12. Lebensjahr erlaubt, aber nur mit Zustimmung der Familie.



9. Welche Berichte bekommt der Pate?

Der Pate erhält halbjährlich Fotos und einen Bericht über die Entwicklung des Kindes, sowie eine Kopie der Zeugnisse.
Die Abrechnung der Mittel erfolgt gegenüber dem deutschen Verein und kann bei Bedarf dort abgerufen werden.

Für die Spendenbeiträge erhält der Pate eine Quittung vom deutschen Verein für die Gemeinnützigkeit, die er gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann.



10. Wie wird die Laufzeit der Patenschaft geregelt?

Ist der Pate nicht gewillt, die Förderung fortzusetzen, so ist dies schriftlich dem deutschen Verein mitzuteilen bis zum 31.05. eines jeden Jahres.
Erfolgt diese Mitteilung nicht, so verlängert sich die Vereinbarung stillschweigend.



11. Ich will Pate werden, was muss ich tun?

Sie nehmen Kontakt auf. Übermitteln uns Ihre Daten.
Sie überweisen den Betrag auf unser Konto in Deutschland.
Erst wenn Ihre Zahlung eingegangen ist, wird die Familie informiert.
Patenkindes.



12. Bekomme ich eine Spendenquittung? Kann ich den Betrag als Spende von der Steuer abziehen?

JA.

Spenden-Konto in Deutschland
:
Sparkasse Hersfeld-Rotenburg
Kontonummer: 61001907
BLZ: 5325 0000
Swift-Code: HELA DE FF
Bic-Code: HELA DEF 1HER
IBAN: DE62 5325 0000 0061 001907